Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sima INFRA Construction GmbH
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Sima Infra Construction GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers (AG) gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AN.
1.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten in folgender Reihenfolge:
a) diese AGB
b) die einschlägigen ÖNORMEN, insbesondere B 2110, B 2205 (Erdarbeiten), B 2251 (Abbrucharbeiten)
c) die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts.
2. Vertragsgrundlagen & Angebote
2.1 Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der AN ist 4 Wochen ab Angebotsdatum an ein schriftliches Angebot gebunden.
2.3 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen bedürfen der gesonderten Beauftragung.
2.4 Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen gilt § 1170a ABGB.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Preisgrundlage sind die vom AG bereitgestellten Informationen, insbesondere zu:
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Bodenverhältnissen
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Altlasten
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Bestandsleitungen
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Bauwerksbeschaffenheit
3.3 Das Baugrundrisiko trägt der Auftraggeber, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.
3.4 Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. abweichende Bodenverhältnisse, kontaminiertes Material, unbekannte Leitungen) sind gesondert zu vergüten.
3.5 Regieleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand gemäß vereinbarten Stundensätzen verrechnet.
4. Baugrundrisiko & Mitwirkungspflichten
4.1 Der AG hat den AN über sämtliche bekannten Hindernisse wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen oder Bauwerksreste nachweislich zu informieren.
4.2 Unterlässt der AG diese Information, haftet der AN nicht für daraus resultierende Schäden.
4.3 Notwendige Genehmigungen (Baurecht, Wasserrecht, Forstrecht, Naturschutz etc.) sind vom AG auf eigene Kosten einzuholen.
4.4 Bodenbeprobungen und Analysen gemäß Deponieverordnung sind vom AG zu veranlassen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Zahlung & Fälligkeit
5.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Unternehmergeschäft) bzw. gemäß gesetzlichen Bestimmungen.
5.3 Der AN ist berechtigt, Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu legen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des AN.
7. Gewährleistung
7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2 Der AG hat Leistungen unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich zu rügen.
7.3 Bei Unternehmergeschäften gelten die Rügepflichten gemäß § 377 UGB.
8. Haftung
8.1 Der AN haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Personenschäden.
8.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Maßnahmen, Streik) entbinden den AN für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
10. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des AN ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
11.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist der Sitz des AN.
11.3 Für Unternehmergeschäfte ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AN zuständig.
Bei Verbrauchergeschäften gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.-------